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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 202/04 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.08.2005 - L 1 RA 202/04 (https://dejure.org/2005,97654)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. August 2005 - L 1 RA 202/04 (https://dejure.org/2005,97654)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 16.06.2004 - S 5 RA 280/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 202/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 202/04
In den Entscheidungsgründen ist das SG davon ausgegangen, zu Gunsten der Klägerin könne unterstellt werden, dass sie zuletzt eine Anlerntätigkeit des oberen Bereichs ausgeübt habe (im Mehrstufenschema des Bundessozialgerichts -BSG-, Bezugnahme auf das Urteil vom 24. September 1995, Az: 5 RJ 10/95). - LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 94/03
Berufsunfähigkeit - Kraftfahrer in Familien-GmbH mit Geschäftsführertätigkeit - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 202/04
Der Senat geht - weitergehend als das SG - davon aus, dass der Klägerin kein Berufsschutz zuzubilligen ist, auch nicht der eingeschränkte Berufsschutz der Angelernten des sogenannten oberen Bereichs (vgl. dazu zuletzt zusammenfassend LSG für das Saarland, Urteil vom 16. Juli 2004, Az: L 7 RJ 94/03 sowie BSG-Urteil vom 29. März 1994, Az: 13 RJ 35/03: Pflicht zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit, die sich durch Qualitätsmerkmale wie das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder aber die Notwendigkeit beruflicher und betrieblicher Vorkenntnisse auszeichnet).